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EU-Lohntransparenz: Unternehmen müssen offenlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen

EU-Lohntransparenz: Unternehmen müssen offenlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen

Frauen werden in der EU weiterhin schlechter bezahlt als Männer. Nicht nur, weil sie tendenziell in schlechter bezahlten Jobs arbeiten, sondern auch, weil sie für die gleiche Arbeit in der gleichen Branche im Durchschnitt schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Meistens wissen Frauen nicht einmal, wie viel weniger sie bekommen, weil der Lohn nicht öffentlich sichtbar ist. Das soll sich nun ändern: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen. Dadurch soll ein möglicher Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen aufgedeckt und verhindert werden.

Am 30. März hat das EU-Parlament neue Richtlinien im Kampf gegen Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen verabschiedet. Die Vorschriften verpflichten EU-Unternehmen zu Transparenz bei den Gehältern. Künftig müssen alle von einem Unternehmen gezahlten Gehälter offengelegt werden. Dadurch können Arbeitnehmer ihre Gehälter vergleichen und Unterschiede feststellen. 

In der EU verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 13 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich: Während er in Slowenien, Rumänien und Luxemburg weniger als 4 Prozent beträgt, ist der Lohnunterschied in Estland und Lettland mit rund 22 Prozent am höchsten. Österreich und Deutschland liegen mit 18,9 bzw. 18,1 Prozent knapp dahinter.

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Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied hat vor allem strukturelle Ursachen

Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied hat vor allem strukturelle Ursachen, da Frauen in der EU häufiger Teilzeitbeschäftigte sind und seltener Führungspositionen bekleiden. Andererseits leisten sie häufiger unbezahlte Care-Arbeit. Auch Berufe , in denen tendenziell mehr Frauen als Männer arbeiten, etwa in der Krankenpflege, werden schlechter bezahlt. Doch auch wenn man diese strukturellen Ursachen außer Acht lässt, bleibt der Gender Pay Gap bestehen: In Deutschland beispielsweise verdienen Frauen mit vergleichbarer Qualifikation in der gleichen Branche im Schnitt sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen Gehälter offenlegen

Mit den neuen Lohntransparenzrichtlinien soll das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern geschlossen werden. Die Richtlinien sehen vor, dass alle Gehälter in einem Unternehmen offengelegt werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern, bei denen der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern mehr als 5 Prozent beträgt, müssen eine Lösung finden, wie sie künftig die Gehälter angleichen können.

Die EU-Richtlinien zur Lohntransparenz verbieten es Personalvermittlern, Bewerber nach ihrem aktuellen Gehalt zu fragen. Dadurch soll verhindert werden, dass es überhaupt zu Gehaltsunterschieden kommt.

Die Sozialpartner sollen sich stärker an der Durchsetzung der Leitlinien beteiligen. Unternehmen, die sich nicht an die Lohntransparenzrichtlinien halten, werden mit Bußgeldern belegt. Nur so könne die Einhaltung der Regeln sichergestellt werden, betont die Chefunterhändlerin der S&D-Fraktion, Evelyn Regner.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: „Transparenz von entscheidender Bedeutung“

Regner, Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, weist in einer Botschaft auf die entscheidende Bedeutung von Transparenz für eine gleichberechtigte Gesellschaft hin:

„Ohne sie ist es einfach unmöglich, gegen Lohndiskriminierung vorzugehen.„Mit den neuen EU-Vorschriften werden Arbeitnehmer – und insbesondere Frauen – besser in der Lage sein, ihr Recht auf gleichen Lohn für die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie Männer durchzusetzen.“

Alle Arbeitnehmer sollen laut Regner die Möglichkeit haben, intern und extern Informationen über ihre Bezahlung auszutauschen. „Das bedeutet ein wirksames Verbot von Geheimhaltungsklauseln.“ Entscheidend sei auch, dass nicht Frauen vor Gericht gehen müssten, um Lohndiskriminierung nachzuweisen, sondern Unternehmen, die das Gegenteil beweisen müssten.

Lohndiskriminierung ist ein systematisches Problem, kein individuelles. Deshalb sollte es auch systematisch angegangen werden.

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